Donnerstag, 19. Juli
2007 | Mecklenburg-Vorpommern -
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Gefängnisreform als Antwort auf Carolins Tod
Ungewohnter Besuch im Gefängnis Bützow: Justizministerin Kuder stellte die
Reform des Vollzugs vor.
Bützow (OZ) Für Carolin (16) aus Graal Müritz (Kreis Bad Doberan) kommt
die Reform zu spät: Sie musste im Juli 2005 sterben. Ihr Mörder,
Sexualverbrecher Maik S., war gerade aus dem Gefängnis gekommen. Seine
Freilassung – offenbar eine Justizpanne. Hätten die Behörden besser
zusammengearbeitet, so der Vorwurf, wäre die furchtbare Tat nicht passiert.
„Um so
etwas künftig zu verhindern, sollen Vollzug und Bewährungshilfe besser vernetzt
werden als früher“, umriss Landesjustizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) den
Kern ihrer Vollzugsreform, die sie gestern im Gefängnis Bützow vorstellte.
Danach
werden die Justizvollzugsanstalten (JVA) spezialisiert. Gefährliche Verbrecher
mit hohen Freiheitsstrafen sollen in der JVA Waldeck untergebracht werden.
Bützow, mit 550 Gefangenen landesweit größte JVA, wird zum Zentrum für
Berufsausbildungen der Häftlinge ausgebaut. Dazu wird die Anstalt in den
nächsten zehn Jahren für 30 Millionen Euro modernisiert. Neue Werkstätten
entstehen. Geschultes Fachpersonal soll sich noch intensiver als bisher mit den
Tätern auseinandersetzen. „Schon bei der Aufnahme“, so Kuders Abteilungsleiter
für Soziale Dienste und Vollzug, Jörg Jesse, werden die Gefangenen
„diagnostisch duchgecheckt“. Je nach Länge der Haftstrafe werden sie nach neu
standardisierten Verfahren psychologisch begutachtet und betreut. „Und zwar
gleich in Zusammenarbeit mit dem künftigen Bewährungshelfer.“
Besonders
problematische Fälle, wie Gewalt- und Sexualstraftäter, kommen in das
„Diagnostikzentrum“. Dort erstellen Psychologen gründliche
Persönlichkeitsanalysen. „Aus welchem Umfeld kommt der Gefangene, wohin will er
wieder zurück? Wie ist seine innere Einstellung, seine Motivation?“, fragt
Frank Grotjohann, Psychologe und stellvertretender Anstaltsleiter in Bützow.
„Daraus ergibt sich die notwendige Sozialtherapie oder gegebenenfalls die
Suchtbehandlung.“
„Wir
entwickeln einen Vollzugsplan“, meint Jesse. „Ein neuer Begriff. Alle sechs
Monate gucken wir uns die Häftlinge an. Was hat geklappt, was ist noch zu tun?“
Schließlich folgt der Entlassungsplan. „Fast jeder kommt wieder raus. Wir sind
gut beraten, uns die Leute genau anzusehen.“
Die
Neuerungen, sagt Kuder, gelten ab dem 1. Oktober. In den nächsten zwei Jahren
soll die Zahl der Bewährunghelfer von 64 auf 80 aufgestockt werden. „Die sind
zuständig für landesweit derzeit 5000 Menschen.“ 14 von ihnen wurden zudem
speziell für die Arbeit mit Sexualstraftätern geschult. Auf diese Weise, hofft
Kuder, lässt sich „das Rückfallrisiko minimieren“. Für sie beinhaltet die
Reform „Bausteine, die dazu dienen, das Land immer wieder ein Stückchen
sicherer zu machen.“
MARCUS STÖCKLIN